Bitte unterschreiben Sie hier!
Geschrieben am: 27 Juli, 2010, 2:26
Die Deutsche Bank bittet um Unterschrift über eine geänderte Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte. Der geänderte Passus lautet: “Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält”
Hintergrund ist zum einen die sog. Kickback-Rechtsprechung des BGH, wonach die Banken über die Rückvergütung von Provisionen für an Kunden vermittelte Fonds oder Zertifikate informieren muss. Zum anderen herrscht rechtliche Unklarheit darüber, ob die Fonds bzw. Zertifaktsvermittlung eine Geschäftsbesorgung für den Kunden darstellt, so dass die Bank gemäß der §§ 675, 667 BGB dem Kunden alles herausgeben muss, was sie durch die Geschäftsbesorung erlangt hat.
Verbraucherschützer raten davon ab, die geänderte Rahmenvereinbarung zu unterschreiben.
Quelle: www.sueddeutsche.de, 27.07.2010


