Der Handel verlangt strengere Umtauschregeln bei Käufen im Internet

Geschrieben am: 7 Dezember, 2009, 11:01

Die weitreichenden Rückgaberechte bei Online-Geschäften werden von immer mehr Verbrauchern geschickt ausgenutzt: Sie schicken nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) die Artikel wieder zurück, nachdem sie diese bereits benutzt haben. Martin Wansleben, der Geschäftsführer des DIHK, beklagt in der „Rheinpfalz am Sonntag“, dass die Produkte danach nicht mehr als neu verkauft werden könnten und somit weggeworfen werden müssten. Aus diesem Grund fordert er eine Beschränkung der Rückgaberechte.

Auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich am kommenden Mittwoch mit diesem Problem zu beschäftigen haben. Der wirtschaftliche Schaden dabei sei immens, so Wansleben. In Deutschland werden allein über das Internet-Auktionshaus Ebay jährlich bis zu vier Milliarden Euro umgesetzt.

Grund des Problems ist das umfangreiche Widerspruchsrecht des Käufers gegenüber den Online-Shops. Die Gesetzeslage räumt den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen ein, bei kleinsten Formfehlern in den Widerrufsbelehrungen sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit.

Der DIHK-Funktionär kritisiert, dass dies auch für Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider gelte und es auch vorkomme, dass Verbraucher über Ebay einen Satz Winterreifen kauften, diesen für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten. Dies sei nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes häufig ohne eine Leistung von Wertersatz  möglich.

Aus wirtschaftlicher Sicht sei dies ein unhaltbarer Zustand. Deshalb fordert Wansleben von der EU den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten, der bislang nur für Zeitungen und Zeitschriften gelte, zu erweitern. Das Gesetz sollte eine dahin gehende Änderung erfahren, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Dies sei auch im Interesse der Verbraucher, da es ansonsten derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben werde.

Quelle: Spiegel-Online, 06. Dezember 2009, http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,665452,00.html.

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