Gutachten

Im Bereich der Lehr- und Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls werden auf Wunsch wissenschaftliche Gutachten für Ministerien, Behörden, Verbände, Unternehmen und Rechtsanwälte – aber auch für Privatpersonen – erstellt. Diese dienen in der Regel zur Vorbereitung einer juristischen und wirtschaftlichen Entscheidung, etwa bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung, zur Absicherung von Ansprüchen oder als Unterstützung zur Meinungsbildung, gerade bei wirtschaftlich oder persönlich wichtigen Entscheidungen.

Honorare für Privatgutachten werden individuell vereinbart, bemessen sich an dem Gegenstandwert des betreffenden Sachverhalts und betragen mindestens den eineinhalb- bis zweieinhalbfachen Gebührensatz nach dem RVG.