Promotion
Voraussetzungen für die Promotion am Lehrstuhl
- Grundsätzlich werden Studierende der Universität Hamburg bevorzugt
- Voraussetzung für die Bewerbung ist ein bestandenes Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ oder ein abgeschlossenes Masterstudium mit der Note „sehr gut“
- Bei Nichterreichen der vorgenannten Noten sind Ausnahmen ggf. bei vorheriger Teilnahme an einem Seminar des Lehrstuhlinhabers mit einer guten oder sehr guten Note möglich
- Weitere Informationen zu allgemeinen Voraussetzungen finden Sie in folgenden Promotionsordnungen:
Bewerbung
- Bewerbungen erfolgen nur schriftlich unter Einreichung vollständiger Bewerbungsunterlagen an den Lehrstuhlinhaber (Bewerbungen per E-Mail werden nicht akzeptiert)
- Die Bewerbungsunterlagen sollten Folgendes enthalten:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ein Motivationsschreiben sowie
- einen oder mehrere Vorschläge zum Promotionsthema
- Externe Bewerbungen müssen ein Exposé beinhalten, das einen detaillierten Vorschlag des Themas beschreibt; dies gilt ggf. auch für Hamburger Studierende im Anschluss an ein erstes Gespräch
- Bei Vorschlägen für das Promotionsthema soll dargelegt werden, dass sich der Bewerber / die Bewerberin bereits mit dem Stand der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich auskennt und weiterer Forschungsbedarf besteht, der die Arbeit rechtfertigt
Inhaltliche Orientierung des Themas
- Das vorgeschlagene Thema sollte sich an den Schwerpunkten des Lehrstuhls orientieren, dieser beinhaltet Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels-, Gesellschafts- u. Wirtschaftsrecht, insbes. auch Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Immobilien-, Leasing- und Mietrecht, Energierecht, insbes. erneuerbare Energien, Zivilprozessrecht nebst Anwalts- und Notarhaftungsrecht sowie Methodenlehre und Rechtssoziologie
- Grundsätzlich gilt, dass eine Promotion zu einer monographischen Entwicklung einer wissenschaftlichen These dient und nicht einer Sammlung verschiedener Aspekte zu einem Thema
- Die zu entwickelnde These soll einen praktischen Bezug haben und insbesondere Fragestellungen bearbeiten, die sich in der aktuellen Rechtspraxis stellen
Betreuung und Durchführung der Promotion
- Im Verlauf der Promotion wird ein regelmäßiges Doktoranden Seminar abgehalten, in dem der Doktorand / die Doktorandin die bisher erzielten Arbeitsergebnisse im Rahmen eines 20 minütigen Vortrags vorstellen wird
- Im Anschluss findet eine gemeinsame Diskussion der Professoren und Doktoranden statt, um die entwickelten Thesen bereits früh der wissenschaftlichen Diskussion zu stellen und mögliche Verbesserungen auszuarbeiten
- Das Seminar findet jeweils Montags von 18-20 Uhr an der Uni Bremen statt
Abschluss der Promotion
- Grundsätzlich sollte der Abschluss der Promotion in einem Zeitraum von einem bis anderthalb Jahren erfolgen
- Im Fall einer berufsbegleitenden Promotion oder weiteren wissenschaftlichen Ambitionen kann ggf. ein längerer Zeitraum angesetzt werden
Förderungsmöglichkeiten
- Generell gibt es u.a. folgende Stipendiumsmöglichkeiten:
- Für konkrete Förderungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte direkt bei den entsprechenden Stiftungen